Der Diensteid im Beamtenverhältnisgehört zu dessen prägenden Besonderheiten für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer. Im Folgenden wird erläutert, warum diese Verpflichtung rechtlich mehr ist als eine Formalie und welche Bedeutung ersatzweise dem Gelöbnis zukommt.

 

Der Diensteid: Eine Besonderheit des Beamtenverhältnisses

Eidesleistung oder Gelöbnis ist Pflicht