Digitalpakt 2.0: 5 Mrd. € Fördermittel für die digitale Schulentwicklung

Was sich jetzt ändert – und wie Schulleitungen früh die richtigen Entscheidungen treffen.

Der Digitalpakt 2.0 steht für den Wechsel von punktueller Technikbeschaffung hin zu nachhaltiger digitaler Schulentwicklung: Infrastruktur, Wartung, Support, Qualifizierung – und vor allem ein Plan, der im Schulalltag trägt. Am 22. April 2026 hat Nordrhein-Westfalen als eines der ersten Bundesländer die Vereinbarung gebilligt. Jetzt entscheidet sich: Welche Schulen sind vorbereitet, wenn die Förderrichtlinien in Kraft treten?

 

Warum sich frühe Vorbereitung jetzt auszahlt

  • Klarheit über Förderlogik & Zeitfenster
  • Entscheidungssicherheit gegenüber Schulträger & Kollegium
  • Konkrete Checklisten statt vager Empfehlungen
Tablet mit der Aufschrift „Digitalpakt“, umgeben von grafischen Symbolen für digitale Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und vernetzte Technologien auf hellem Hintergrund.

Der Digitalpakt 2.0 steht für den Wechsel von punktueller Technikbeschaffung hin zu nachhaltiger digitaler Schulentwicklung: Infrastruktur, Wartung, Support, Qualifizierung – und vor allem ein Plan, der im Schulalltag trägt.

Am 22. April 2026 hat Nordrhein-Westfalen als eines der ersten Bundesländer die Vereinbarung gebilligt. Jetzt entscheidet sich: Welche Schulen sind vorbereitet, wenn die Förderrichtlinien in Kraft treten?

 

Warum sich frühe Vorbereitung jetzt auszahlt

  • Klarheit über Förderlogik & Zeitfenster
  • Entscheidungssicherheit gegenüber Schulträger & Kollegium
  • Konkrete Checklisten statt vager Empfehlungen
Tablet mit der Aufschrift „Digitalpakt“, umgeben von grafischen Symbolen für digitale Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und vernetzte Technologien auf hellem Hintergrund.

Im kostenlosen Whitepaper (PDF)

DigitalPakt 2.0 strategisch nutzen – der Praxisleitfaden für Schulleitungen

Das bekommen Sie konkret:

 

  • Checklisten zur realistischen Bestandsaufnahme und Konzept-Überprüfung
  • Zeitplan mit klaren Meilensteinen: Was muss wann entschieden werden?
  • Typische Stolperfallen aus der Praxis – und wie Sie sie vermeiden
  • Entscheidungshilfen zwischen Förderfähigkeit, pädagogischem Mehrwert und Nachhaltigkeit

Schnellüberblick: Digitalpakt 2.0 in 90 Sekunden

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Laufzeit 2026–2030 (Maßnahmenstart teils ab 2025), Fördervolumen 5 Mrd. € von Bund und Ländern

  • Neu: Budgetpauschalen für Schulträger statt Einzelanträge

  • Fokus auf Infrastruktur, Wartung und Schulentwicklung; Schulleitungen als strategische Mitgestalter

 

Was viele unterschätzen

  • Ohne Vorbereitung werden andere Schulen im Schulträgerverbund priorisieren
  • Fehlen Prioritätenliste, aktualisiertes Konzept und Zeitplan, rutscht die Schule oft nach hinten – nicht aus Absicht, sondern wegen fehlender Entscheidungsgrundlagen

 

Was Sie jetzt entscheiden müssen

Damit Ihre Schule im DigitalPakt 2.0 nicht nur „mitläuft“, sondern gezielt profitiert, sollten Sie früh drei Weichen stellen:

  • Welche Infrastruktur muss dringend erneuert oder ergänzt werden (WLAN, Netzwerk, Endgeräte, Präsentationstechnik)?
  • Welche Prioritäten verfolgen Sie pädagogisch und organisatorisch – und wie wird das im aktualisierten Medien-/Digitalisierungskonzept nachvollziehbar?

Und schließlich:

  • Wie sichern Sie Betrieb und Umsetzung, damit die Maßnahmen im Alltag wirklich funktionieren – und nicht an Zuständigkeiten oder Folgekosten scheitern.

 

Erfahren Sie jetzt im Whitepaper:

Welche Entscheidungen Schulleitungen jetzt treffen sollten – und wie Sie die die Digitalpakt 2.0-Fördergelder idealerweise nutzen. 

Wer steht hinter dem Leitfaden?

Carsten Arntz: Autor & Experte aus der Praxis

Der Digitalpakt 2.0 belohnt Schulen, die ihre Hausaufgaben gemacht haben – Wer jetzt nicht plant, wird später verwalten.

Der Schulleiter und Autor ist im Fachbeirat von RAABE. Ihn verbindet strategische Schulleitungsfragen mit konkreten digitalen Lösungen – mit Fokus auf tragfähige Prozesse, effiziente Führung und praxisnahe Umsetzung.

 

  • Oberstudiendirektor i. K.
  • Schulleiter des Erzbischöflichen Berufskollegs Köln
  • Langjährige Erfahrung in Schulentwicklung & Digitalisierung
  • 3. Preis: Preisträger für vorbildliche Schulleitung 2025
schwarz-weiß Bild von Carsten Arntz

FAQs zum Digitalpakt 2.0

Was ist anders am Digitalpakt 2.0?

Was ist anders am Digitalpakt 2.0 im Vergleich zum DigitalPakt 1.0?

Der Digitalpakt 2.0 ist das Nachfolgeprogramm des Digitalpakts Schule (2019–2024). Bund und Länder stellen insgesamt 5 Milliarden Euro für die digitale Schulentwicklung in Deutschland bereit. Die politische Einigung erfolgte am 18. Dezember 2025 auf der Bildungsministerkonferenz.

Wesentliche unterschiede zum DigitalPakt 1.0:

  • Vereinfachte Förderverfahren, weniger Bürokratie
  • Pauschalierte Zuweisungen an kommunale Schulträger statt Einzelanträge
  • Wartung und IT-Support sind ausdrücklich förderfähig
  • Länderübergreifende Vorhaben (LüV) mit mindestens 12 beteiligten Ländern
  • Die Länder tragen 50 % der Kosten (Digitalpakt 1.0: nur 10 %)
  • Verstärkter Fokus auf Künstliche Intelligenz und adaptive Lernsysteme

Entscheidend: Nicht mehr die Antragstechnik, sondern die Qualität der schulischen Planung rückt in den Mittelpunkt.

Wie viel Geld steht zur Verfügung - und wie wird es verteilt?

Wie viel Geld steht zur Verfügung – und wie wird es verteilt?

Insgesamt 5 Milliarden Euro bundesweit, finanziert jeweils zur Hälfte von Bund (2,5 Mrd. €, überwiegend aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“) und Ländern (ebenfalls 2,5 Mrd. €). Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel.

Beispielhafte Landeszuweisungen:

  • Nordrhein-Westfalen: rund 1 Milliarde Euro
  • Niedersachsen: rund 201 Mio. € + 10 Mio. € für länderübergreifende Vorhaben
  • Hamburg: rund 120 Mio. €

Die Schulträger erhalten innerhalb eines Landes pauschalierte Zuweisungen. Die genaue Höhe wird über die Förderrichtlinien der Länder geregelt, die derzeit (Stand April 2026) parallel erarbeitet werden.

Wie lange läuft der Digitalpakt 2.0?

Die Laufzeit des Digitalpakts 2.0

Offizielle Förderperiode: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030.

Rückwirkender Maßnahmenbeginn: Maßnahmen können bereits ab dem 1. Januar 2025 angerechnet werden – so lassen sich Anschlussinvestitionen aus dem Digitalpakt 1.0 nahtlos übernehmen.

Abschluss von Maßnahmen: Begonnene Maßnahmen können bis Ende 2033 abgeschlossen werden. Damit steht ein effektiver Umsetzungszeitraum von bis zu neun Jahren zur Verfügung.

Was bedeutet der Digitalpakt 2.0 konkret für Schulleitungen?

Kein „Der Schulträger regelt das schon.“

Die Rolle der Schulleitung verschiebt sich deutlich. Nicht mehr „der Schulträger regelt das schon“, sondern: Schulleitungen werden zu strategischen Mitgestaltern der digitalen Schulentwicklung.

Zentrale Aufgaben:

  • Digitale Schulentwicklung strategisch steuern
  • Medien- bzw. Digitalisierungskonzept fortschreiben
  • Prioritäten gegenüber dem Schulträger begründen
  • Nachhaltigkeit, Support & Fortbildung mitdenken
  • Datenschutz und IT-Sicherheit verantworten
  • Kollegium in den Entwicklungsprozess einbinden
Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Fördermaßnahmen

Voraussichtlich förderfähig sind u. a.:

  • WLAN, LAN, Glasfaser, Server und Netzwerktechnik
  • Digitale Endgeräte (Tablets, Notebooks)
  • Interaktive Tafeln & Präsentationstechnik
  • Lernplattformen & Schulsoftware
  • IT-Administration & Device-Management
  • Wartung & technischer Support (neu)
  • KI-gestützte, adaptive Lernsysteme
  • Fortbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Wichtig: Nicht alles, was digital ist, ist automatisch förderfähig – und nicht alles Förderfähige ist pädagogisch sinnvoll. Die konkrete Liste ergibt sich aus den Förderrichtlinien des jeweiligen Bundeslandes.

Welche Bundesländer haben dem Digitalpakt 2.0 schon zugestimmt?

Stand April 2026 haben u. a. folgende Länder formal zugestimmt oder sich im fortgeschrittenen Verfahren befunden:

  • Berlin: Senatsbeschluss am 17. Februar 2026
  • Nordrhein-Westfalen: Kabinett & Ausschuss für Schule und Bildung am 22. April 2026
  • Weitere Länder: im Unterzeichnungsverfahren

Der Digitalpakt 2.0 tritt bundesweit in Kraft, sobald alle 16 Bundesländer unterzeichnet haben. Parallel erarbeiten die Länder die konkreten Förderrichtlinien.

Wann können Schulträger Förderanträge stellen?

Schulträger können erst dann Förderanträge stellen, wenn das jeweilige Bundesland seine Förderrichtlinien erlassen hat. Diese werden derzeit (Stand April 2026) parallel zum Unterzeichnungsverfahren erarbeitet. Der zeitliche Ablauf kann je nach Land deutlich variieren.

Empfehlung: Schulen sollten diese Zeit nutzen, um Bestandsaufnahme, Medienkonzept und Prioritätenliste vorzubereiten – damit sie handlungsfähig sind, sobald die Richtlinien greifen.

Was sind Länderübergreifende Vorhaben (LüV)?

Länderübergreifende Vorhaben (LüV) sind gemeinsame Projekte mehrerer Bundesländer – z. B. Bildungsplattformen, KI-Infrastruktur oder gemeinsame Bildungsclouds. Im Digitalpakt 2.0 wurden sie neu aufgesetzt.

Neuerung: Künftig müssen sich mindestens 12 Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen. Die Finanzierung läuft über einen zentralen Pool von 5 % der Gesamtmittel – das ermöglicht auch kleinen Ländern, große Projekte zu initiieren.

Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz (KI) im Digitalpakt 2.0?

KI ist einer der neuen Schwerpunkte des Digitalpakts 2.0. Gefördert werden u. a. KI-gestützte, adaptive Lernsysteme und KI-bezogene Lehrkräftefortbildungen. Der Bund investiert bis zu 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung mit fünf Forschungsclustern und einer wissenschaftlich geleiteten Transferstelle.

Länder wie Nordrhein-Westfalen haben zudem eigene Initiativen aufgelegt – etwa das Forschungsvorhaben KIMADU oder die Initiative KI-Skilling.NRW, die Lehrkräfte beim didaktisch sinnvollen Einsatz von KI-Anwendungen unterstützen.

Wie gehen Schulen jetzt vor?

Der Praxisleitfaden

Bewährt hat sich ein klar strukturierter Prozess:

  1. Bestandsaufnahme der vorhandenen digitalen Infrastruktur
  2. Aktualisierung des Medien- bzw. Digitalisierungskonzepts
  3. Abstimmung mit dem Schulträger (Bedarf & Zeitplan)
  4. Priorisierung förderfähiger Maßnahmen
  5. Umsetzung, Fortbildung, Support sichern

Viele Schulen scheitern nicht an den Fördergeldern – sondern an der Umsetzung.

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