Zusammenfassung
Erste Hilfe an Schulen: Organisation, Ausstattung und Verantwortung der Schulleitung
Sachliche Ausstattung und Organisation
- Schulleitungen müssen gemeinsam mit dem Schulträger eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation aufbauen und regelmäßig überprüfen.
- Notruf- und Meldeeinrichtungen müssen in allen Schulbereichen schnell erreichbar sein.
- Ein Erste-Hilfe-Raum sollte zentral liegen, gut zugänglich sein und über die notwendige Grundausstattung verfügen.
- Verbandmaterial, Kennzeichnungen und weitere Hilfsmittel müssen vollständig, sichtbar und einsatzbereit sein.
Lehrkräfte als Ersthelfende
- Eine wirksame Erste Hilfe an Schulen braucht ausreichend geschultes Personal.
- Lehrkräfte übernehmen im Notfall eine zentrale Rolle, da sie meist zuerst vor Ort sind.
- Die Schule sollte sicherstellen, dass bei Veranstaltungen und im Alltag genügend qualifizierte Ersthelfende verfügbar sind.
- Die Anzahl der benötigten Ersthelfenden kann sich nach Schulgröße und Gefährdungslage richten.
Ausbildung und Fortbildung
- Lehrkräfte absolvieren einen Erste-Hilfe-Lehrgang und sollten regelmäßig an Auffrischungen teilnehmen.
- Besonders in Grundschulen ist eine altersbezogene Erste-Hilfe-Qualifizierung sinnvoll.
- Schulleitungen sollten Fortbildungsstände dokumentieren und rechtzeitig neue Schulungen organisieren.
- Regelmäßige Qualifizierung stärkt die Handlungssicherheit des gesamten Kollegiums.
Reanimation und Schulsanitätsdienst
- Schülerinnen und Schüler können altersgerecht an Reanimation und Erste Hilfe herangeführt werden.
- Dadurch werden Handlungssicherheit, soziale Verantwortung und Selbstwirksamkeit gestärkt.
- Ein Schulsanitätsdienst ergänzt die schulischen Erste-Hilfe-Strukturen sinnvoll.
- Gleichzeitig fördert er Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und die Schulgemeinschaft.
Fazit
Eine funktionierende Erste Hilfe an Schulen erfordert eine verlässliche Organisation, geeignete Ausstattung und gut qualifiziertes Personal. Wenn Schulleitungen diese Bereiche systematisch entwickeln, stärken sie Sicherheit, Verantwortung und Handlungskompetenz in der gesamten Schulgemeinschaft.
Erste Hilfe an Schulen: Organisation, Ausstattung und Verantwortung
In Schulen kann es jederzeit zu Notfällen kommen – von kleineren Verletzungen bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen. Eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation ist daher kein optionales Extra, sondern eine zentrale Aufgabe der Schulleitung. Sie trägt die Verantwortung dafür, dass sowohl die sachliche Ausstattung als auch das Personal und die organisatorischen Abläufe im Ernstfall zuverlässig greifen.
Dieser Beitrag zeigt, welche Anforderungen an die Erste Hilfe an Schulen gestellt werden, wie eine geeignete Ausstattung sichergestellt wird und welche Rolle qualifiziertes Personal sowie Schülerinnen und Schüler selbst dabei spielen. Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Praxistipps, um die Erste-Hilfe-Strukturen an Ihrer Schule nachhaltig zu stärken.
Sachliche Ausstattung für eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation
Schulleitungen müssen gemeinsam mit dem Schulträger beziehungsweise Sachkostenträger eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation aufbauen und deren Einsatzbereitschaft fortlaufend überprüfen. Dazu gehören nicht nur klare Zuständigkeiten, sondern auch eine verlässliche sachliche Ausstattung:
- Notruf- und Meldeeinrichtungen: In jeder Schule muss jederzeit ein zuverlässiger Notruf abgesetzt werden können. Telefonanlagen und Notrufknöpfe sollten zentral erreichbar sein – in großen Gebäuden auch in Sporthallen oder Fachräumen. In der Nähe der Meldeeinrichtungen sind die Kontaktdaten der Ersthelfer, der Unfallversicherung, der nächstgelegenen Ärzte und die Notrufnummern 112/110 auszuhängen.
- Erste‑Hilfe‑Raum: Der Raum sollte zentral gelegen, für den Rettungsdienst zugänglich und mit einer Liege oder Trage, fließendem Wasser, Verbandsmaterial und einer Sitzgelegenheit für Begleitpersonen ausgestattet sein
- Verbandmaterial – Verbandskasten nach DIN 13157/13169: Die wichtigsten Bestandteile sind Pflastermaterial, sterile Verbandspäckchen und Verbandstücher, Fixierbinden, Rettungsdecke, Kompresse, Augenkompresse und Kälte-Sofortkompressen
- Schere, Einmalhandschuhe, Folienbeutel und Vliesstofftücher, Feuchttücher für die Reinigung, Gesichtsmaske
- Reanimationsgeräte (Automatisierte Externe Defibrillatoren, AED): Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, AED vorzuhalten, ist aber empfehlenswert.
- Erste‑Hilfe‑Schilder und Pläne, die Standorte der Ausrüstung und Ansprechpartner ausweisen.
Alle Verbandsmaterialien müssen regelmäßig kontrolliert, abgelaufene Materialien ersetzt und die Inhalte nach jeder Benutzung ergänzt werden. Der Schulträger finanziert die Anschaffung und Wartung, aber die Schulleitung muss die Ausstattung und Einsatzbereitschaft überprüfen. Die Verantwortung der Schulleitung besteht jedoch darin, die Ausstattung, Vollständigkeit und Einsatzbereitschaft im Blick zu behalten. Das gilt ausdrücklich auch für Fachräume, etwa in den Naturwissenschaften oder im Sportunterricht, in denen ein erhöhtes Verletzungsrisiko bestehen kann.
Erste‑Hilfe‑Personal an Schulen: Lehrkräfte als Ersthelfer:innen
Teil der Ausbildung ist es, dass jede Lehrkraft eine Erste‑Hilfe‑Ausbildung hat. Für Veranstaltungen muss jederzeit ausreichend geschultes Personal vorhanden sein. Bei Bedarf ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Anzahl der Ersthelfer festzulegen. Es sollte also die wiederkehrende Erste-Hilfe-Ausbildung der Lehrkräfte Pflicht sein.
Erste‑Hilfe‑Ausbildung für Lehrkräfte: Kurse und Fortbildungen
Lehrkräfte durchlaufen einen Erste‑Hilfe‑Lehrgang mit neun Unterrichtseinheiten; alle zwei Jahre wird eine Fortbildung gleicher Dauer empfohlen. Hier ist auch zu bedenken, dass Lehrkräfte insbesondere Este-Hilfe-Ausbildungen für Kinder (v.a. Grundschullehrkräfte) absolvieren sollen. In Nordrhein‑Westfalen müssen an Schulen mit bis zu zehn Lehrkräften mindestens zwei Lehrkräfte als Ersthelfer ausgebildet sein, bei größeren Schulen etwa 20 %. Anerkannte Hilfsorganisationen wie Deutsches Rotes Kreuz, ASB, Johanniter, Malteser und DLRG bieten die Kurse an. Lehrkräfte können zudem Lehrberechtigungen erwerben, die alle drei Jahre erneuert werden müssen.
Erste Hilfe an Schulen: Zusammenfassung und Praxistipps
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