Warum dienstliche Beurteilungen wichtig sind

Dienstliche Beurteilungen spielen eine zentrale Rolle bei Personalentscheidungen im öffentlichen Dienst. Sie sollen ein möglichst objektives Bild der Eignung, Befähigung und Leistung von Lehrkräften liefern. Gerade im Schulbereich kommt ihnen eine besondere Bedeutung zu: Nicht nur bei der Besetzung von Funktionsstellen, sondern auch für Entwicklungsgespräche und die eigene berufliche Orientierung liefern sie wertvolle Hinweise.

Damit dienstliche Beurteilungen ihrem Zweck gerecht werden, müssen sie nachvollziehbar, sachlich, objektiv und frei von Vorurteilen erstellt werden. Eine gute Beurteilung erfordert daher Verantwortungsbewusstsein, Empathie und ein geschultes Urteilsvermögen auf Seiten der Beurteilenden.

 

Die rechtliche Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen dienstlicher Beurteilungen finden sich im Grundgesetz (Art. 33 Abs. 2 GG) sowie im Beamtenstatusgesetz (z. B. § 9 BeamtStG) und den jeweiligen Landesbeamtengesetzen (z. B. § 8 Abs. 1 HBG für Hessen).

 

„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“

(Art. 33 Abs. 2 GG)

 

„Ernennungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen.“

(§ 9 BeamtStG)

 

Diese drei Merkmale bilden das Beurteilungsschema:

    Wann wird beurteilt? Regel- vs. Anlassbeurteilung

      So wird beurteilt: Quellen und Inhalte

          Ablauf einer Anlassbeurteilung

                    Was tun bei Unzufriedenheit mit der Beurteilung?