Gebäude, Ausstattung, Bewirtschaftung und weiterer Sachaufwand gehören in der Regel nicht zum Aufgabenbereich der Schule selbst, sondern des Schulträgers. Der Artikel gibt einen kompakten Überblick über dessen Rolle und rechtliche Verantwortung.

 

Wer oder was ist der Schulträger?

Schulträger ist die nach dem jeweiligen Landesrecht zuständige Körperschaft oder sonstige öffentliche Trägerinstanz, die für die sächlichen Grundlagen des Betriebs einer öffentlichen Schule verantwortlich ist. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung und Unterhaltung von Schulgebäuden und Schulanlagen sowie die Finanzierung des sonstigen Sachaufwands.

Schulträger öffentlicher Schulen sind – je nach Ausgestaltung des jeweiligen Landesrechts und abhängig von der Schulart – insbesondere Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeindeverbände oder auch das Land.

Die Schulträgerschaft ist dem kommunalen Selbstverwaltungsbereich zugeordnet, soweit das Landesrecht die Aufgabe den Kommunen überträgt. Ihre konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus den Schulgesetzen und Schulfinanzierungsgesetzen der Länder.

 

Aufgabenbereich des Schulträgers

Zum Aufgabenbereich des Schulträgers gehören in der Regel insbesondere

  • die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulgebäude und Schulanlagen
  • sowie weitere sächliche Aufwendungen des Schulbetriebs.

Hinzu kommen je nach Landesrecht etwa Kosten für Hauspersonal, Verwaltung, Schülerbeförderung, Versicherungen oder einzelne Unterstützungsleistungen im Schulbetrieb.

Welche Kosten im Einzelnen vom Schulträger zu tragen sind, richtet sich nicht bundeseinheitlich, sondern nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht.