Gebäude, Ausstattung, Bewirtschaftung und weiterer Sachaufwand gehören in der Regel nicht zum Aufgabenbereich der Schule selbst, sondern des Schulträgers. Der Artikel gibt einen kompakten Überblick über dessen Rolle und rechtliche Verantwortung.

 

Wer oder was ist der Schulträger?

Aufgabenbereich des Schulträgers