Schulsozialarbeit einführen
Zusammenfassung
Schulsozialarbeit einführen – Der Plan für einen erfolgreichen Start
1. Kooperation mit dem Träger klären
- Zuständigkeiten, Vertraulichkeit, Rollen sauber abgrenzen
- Entscheidungswege und Eskalation verbindlich festhalten
- Rahmenvereinbarung auf Leitungsebene abschließen
2. Innerschulische & externe Netzwerke aktivieren
- Teilnahme der Schulsozialarbeit an Lehrerkonferenzen (möglichst mit Stimmrecht)
- Präsenz in Klassen- und Fallkonferenzen bei Betroffenheit
- Sozialraum nutzen: Jugendamt, Beratungsstellen, Vereine, Stadtteilkonferenzen
3. Arbeitskreis Schulsozialarbeit etablieren
- Besetzung: Schulleitung, Schulsozialarbeit, ggf. Stufenleitungen
- Startphase: wöchentliche Treffen; später alle 4–6 Wochen
- Tägliches Kooperationsfenster (z. B. 30 Min) für Kurzabsprachen
4. Bedarfe, Ziele & Handlungsfelder priorisieren
- Zielgruppen klären (SuS, Eltern, Kollegium) und Unterstützungsbedarf erheben
- Erwartungen beider Seiten abgleichen (z. B. Kartenabfrage)
- Drei Start-Schwerpunkte: Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Integration, Öffnung von Schule
5. Ressourcen & Sichtbarkeit sichern
- Personal: idealerweise 75%-Stelle an einer Schule
- Räume: eigenes Beratungszimmer als Mindeststandard
- Finanzierung: Kommune, Land, Stiftungen, EU; Kooperationen mit Hochschulen
- Sichtbarkeit: Sprechzeiten, SV-Kontakt, Präsenz in Stunden-/Raumplänen, Infoflyer
6. Start strukturieren, dokumentieren, reflektieren
- Projektplan mit Meilensteinen & Verantwortlichkeiten
- Rückmeldebögen (Kollegium/SV/Eltern) und Reflexionsbögen
- Angebote transparent kommunizieren (Elternabende, Infobrief, Sprechtage)
Schulsozialarbeit einführen – Der Plan für einen erfolgreichen Start
Zusammenarbeit mit dem Träger verbindlich regeln
Erhält Ihre Schule Unterstützung durch Schulsozialarbeit, ist ein wichtiger Schritt zu einer echten Bereicherung für die Schulgemeinschaft geschafft. Doch nun braucht es klare Strukturen, Absprachen und eine systematische Vorgehensweise.
In der Regel ist die Schulsozialarbeit an einen externen Träger angebunden, etwa die AWO, eine kirchliche Organisation oder einen freien Träger. Diese externe Struktur bietet Vorteile: Sie wahrt die Eigenständigkeit beider Systeme und verhindert, dass Schulsozialarbeit auf eine „Notfallhilfe“ reduziert wird.
Ein weiterer Vorteil kann darin liegen, dass auf Leitungsebene in Kooperation mit den Beteiligten (Unterrichtende, Mitarbeitende der Schulsozialarbeit) grundlegende Vereinbarungen getroffen werden, die nicht immer wieder neu im täglichen Ablauf zwischen Schulleitung, Kollegium und Schulsozialarbeit ausgehandelt werden müssen:
Dies sind Vereinbarungen
- zur Vertraulichkeit im Bereich Schulsozialarbeit,
- zur Frage, wo Entscheidungen getroffen werden
- und wie Entscheidungsfindungsprozesse ablaufen sollen.
Schulinterne und externe Kooperation stärken
Innerschulische Gremien
Da bei einer kooperativ-integrativen Zusammenarbeit von Schule und Schulsozialarbeit pädagogische Entscheidungen nicht mehr allein aus der Sicht der Schule getroffen werden können, sollte die Schulsozialarbeit auch in den innerschulischen Gremien vertreten sein.
Ist die Schulsozialarbeiterin vollwertiges Mitglied in der Lehrerkonferenz, bedingt dies die grundsätzliche Wählbarkeit in die Schulkonferenz. Auf jeden Fall sollte bei der Diskussion oder Abstimmung in der Schulkonferenz über sozialarbeiterische/sozialpädagogische Fragen und Projekte der Schulsozialarbeiter beratend in der Schulkonferenz auftreten.
Der Schulsozialarbeiter bzw. die Schulsozialarbeiterin sollte an einer Klassenkonferenz teilnehmen, wenn
Einen Arbeitskreis Schulsozialarbeit etablieren
Schulsozialarbeit als präsenter Bestandteil des Schullebens
Schulsozialarbeit organisatorisch sichtbar machen
Fazit
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