Zusammenfassung
Urheberrecht an Schulen – Was Sie auf der Schulhomepage bedenken sollten
Lesezeit: 2 Min.
Ausgangsfall & Urteil
- Lehrkraft stellt Cartoon ohne Erlaubnis auf die Schulhomepage.
- LG/OLG Frankfurt: Land haftet für Unterlassung und Schadensersatz (§§ 97, 99 UrhG).
- Schulträger ist nicht passivlegitimiert; es geht um den staatlichen Bildungsauftrag.
Rechtsrahmen Schule
- Geschützte Werke: u. a. Sprach-, Musik-, Bild- und Filmwerke (§ 2 UrhG).
- Nutzung nur mit Rechten des Urhebers bzw. gesetzlicher Erlaubnis.
- § 60a UrhG: Bis 15 % zur Veranschaulichung von Unterricht zulässig; ganze Abbildungen/Beiträge teils ausnahmsweise erlaubt – stets mit Quellenangabe und ohne Veränderung (§§ 62, 63 UrhG).
Ansprüche bei Verstößen
- Unterlassung & Schadensersatz (§ 97), Abmahnung (§ 97a), Auskunft (§ 101), Vernichtung/Rückruf (§ 98), Unternehmerhaftung (§ 99).
- Tabelle der Ansprüche im Beitrag gibt schnellen Überblick.
Wer haftet?
- Lehrkraft handelt bei Homepage-Pflege „in Ausübung eines öffentlichen Amtes“.
- Land haftet als „Unternehmensinhaber“ i. S. v. § 99 UrhG; die inhaltliche Homepage-Gestaltung gehört zum pädagogischen Bereich, nicht zum Aufgabenfeld des Schulträgers.
Regressrisiko für Lehrkräfte
- Gegenüber Dritten: Haftung liegt beim Land (Art. 34 GG).
- Intern: Regress gegen Lehrkräfte bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 48 BeamtStG; § 3 Abs. 7 TV-L).
- Maßstab: Sorgfalt eines vergleichbaren Amtswalters; grobe Fahrlässigkeit = besonders schwerer Pflichtverstoß.
Praxischeck Homepage
- Prüfen: Fällt Nutzung unter Unterricht/Lehre (§ 60a)?
- Immer beachten: keine Bearbeitung (§ 62) & korrekte Quellenangabe (§ 63).
- Interne Workflows: Freigabeprozess, Rechteklärung, Bildquellenverwaltung, Abmahn-Prozedere.
Fazit
Schulhomepages sind Teil des pädagogischen Auftrags. Urheberrechtsverstöße dort lösen Ansprüche gegen das Land aus; Lehrkräfte riskieren Regress bei grober Fahrlässigkeit. Mit klaren Prozessen (Rechteprüfung, Quellenpflicht, Zuständigkeiten) lassen sich Abmahnungen und Kosten vermeiden.
Urheberrecht an Schulen – Was Sie auf der Schulhomepage bedenken sollten
Die Fallkonstellation (stark vereinfacht)
Die Grobstruktur des Urheberrechts im Bereich von Schule
Die Folgen einer unzulässigen Nutzung eines Werkes nach UrhG – Ansprüche des Urhebers
Die Haftung des betroffenen Landes
Exkurs: Möglicher Regress der Lehrkraft
Abschließende Handlungsempfehlungen
Literatur
Material
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Fortbildungen und Webinare
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