Schulabsenz ist ein häufiges Thema in der Schulpraxis. Für Schulleitungen geht es dabei nicht nur um pädagogische Fragen, sondern immer auch um die rechtssichere Einordnung des Einzelfalls. Denn nicht jede Fehlzeit ist gleich zu bewerten: Zwischen bewusstem Schulschwänzen, von Eltern veranlasster Abwesenheit und wiederholten Verspätungen bestehen wichtige rechtliche Unterschiede.

Für Schulleitungen ist deshalb entscheidend, den Sachverhalt genau zu klären, die Verantwortung richtig zuzuordnen und abgestuft zu reagieren.

 

Schulschwänzen und Verspätungen in der Schule: Erst prüfen, dann handeln

    Wiederholte Verspätungen: Keine Bagatelle

      Ordnungsmaßnahmen: Nur wenn mildere Mittel nicht ausreichen

          Bußgeldverfahren: Zuständig ist die Schulaufsicht

            Fazit