Straftaten im schulischen Kontext stellen Schulleitungen vor besondere Herausforderungen: Sie erfordern ein schnelles, besonnenes Handeln, das sowohl pädagogischen Grundsätzen als auch rechtlichen Vorgaben gerecht wird.

Der folgende Beitrag zeigt anhand konkreter Fallbeispiele, wann schulisches Fehlverhalten strafrechtlich relevant wird, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Handlungsoptionen Schulleitungen realistisch zur Verfügung stehen.

Da sich die Schulgesetze der Länder unterscheiden, wird im Folgenden exemplarisch das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen herangezogen.

Hinweis
Ziel ist es nicht, pädagogische Konflikte vorschnell zu „verrechtlichen“, sondern Schulleitungen dabei zu unterstützen, Grenzen pädagogischer Steuerung zu erkennen und rechtssicher zu handeln, wenn diese überschritten werden.

Zur pädagogischen und rechtlichen Einordnung von Fehlverhalten lesen Sie auch den Beitrag → Rechtlicher Umgang mit Fehlverhalten.

 

Gewalt an Schulen – das gravierendste Problem

Gewalt gegen Lehrkräfte

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