Sicher und rechtskonform in der Social Media
Zusammenfassung
Sicher und rechtskonform in der Social Media – Was Sie über soziale Netzwerke wissen müssen
Rechtlicher Rahmen im Blick
- Beamtenrecht: Integrität und Verschwiegenheit (§§ 33, 34, 37 BeamtStG)
- Persönlichkeitsrechte: Bildnutzung nur mit Einwilligung (s. Vorlage)
- Urheberrecht beachten (z. B. § 52 UrhG; Vorsicht bei Uploads auf Drittplattformen)
- Vorbildfunktion: Medienbildung ist Teil des Erziehungsauftrags
Privat vs. dienstlich strikt trennen
- Keine privaten Kontakte zu Lernenden/Eltern über Social Media
- Dienstliche Nutzung nur gemäß Ländererlassen; getrennte Accounts mit restriktiven Settings
- Freiwilligkeit und digitale Teilhabe sicherstellen
Datenschutz & Plattformwahl
- Privatsphäre-Einstellungen regelmäßig prüfen; Datenminimierung
- Keine dienstliche Kommunikation über WhatsApp; Auslands-Server und Kontaktsync problematisch
Kommunikation mit Lernenden & Eltern
- Haltung der Schule transparent machen (z. B. am Elternabend)
- Chancen und Risiken altersangemessen im Unterricht thematisieren
- Klare Regeln für Klassen- und Jahrgangsgruppen etablieren
Cybermobbing: Prävention & Intervention
- Präventiv: Klassenregeln, Empathietraining, benannte Ansprechpersonen
- Im Ernstfall: Beweise sichern, Betroffene schützen, SL/Kollegium einbinden
- Bei schweren Fällen: Anzeige prüfen (§§ 185–187 StGB)
Sicher und rechtskonform in der Social Media – Was Sie über soziale Netzwerke wissen müssen
Kommunikation im Wandel: Chancen und Risiken für Schulen
Messenger-Dienste wie WhatsApp und soziale Plattformen wie Instagram oder TikTok haben das Kommunikationsverhalten nachhaltig verändert. Schülerinnen und Schüler sind rund um die Uhr erreichbar, teilen Inhalte sekundenschnell und pflegen ihre sozialen Kontakte digital. Auch Lehrkräfte werden zunehmend in diesen Strudel hineingezogen – privat wie beruflich.
Die zentrale Frage lautet: Dürfen Lehrkräfte diese Kanäle nutzen, um mit Lernenden oder Eltern zu kommunizieren? Und wenn ja: Unter welchen Voraussetzungen?
Rechtlicher Rahmen: Was Lehrkräfte wissen müssen
Beamtenrechtliche Pflichten
Lehrkräfte im Beamtenverhältnis unterliegen besonderen dienstrechtlichen Vorgaben. Laut Beamtenstatusgesetz (§ 34 BeamtStG) müssen sie sich so verhalten, dass das Vertrauen in ihre Integrität nicht erschüttert wird. Das gilt auch für private Äußerungen in sozialen Netzwerken. Neben den länderspezifischen Regelungen gelten bundesweit die folgenden Grundsätze:
-
Dienst- und Treueverhältnis (Art. 33 Abs. 4 GG, § 3 BeamtStG)
Das Beamtenverhältnis umfasst Dienst- und Treuepflichten und wirkt auch in das Privatleben hinein. -
Allgemeine Verhaltenspflicht (§ 34 BeamtStG)
Das Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen entsprechen, die der Beruf erfordert – auch im privaten Bereich. -
Verschwiegenheitspflicht (§ 37 BeamtStG)
Beamte dürfen keine personenbezogenen Daten oder dienstliche Informationen an Dritte weitergeben. -
Pflicht zur Verfassungstreue (§ 33 Abs. 1 BeamtStG)
Beamte müssen die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch ihr gesamtes Verhalten wahren, auch außerhalb des Dienstes.
Datenschutz & Persönlichkeitsrechte
Fotos von Schulveranstaltungen, geteilte Dokumente oder Posts in Gruppen – schnell ist man im Bereich des Datenschutzes. Nach dem Kunsturhebergesetz (§ 22 KunstUrhG) dürfen Fotos nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Abgebildeten (bzw. der Eltern) veröffentlicht werden.
Handlungsleitfaden für die Nutzung von Social Media im Schulalltag
Cybermobbing richtig begegnen
Fazit
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