Zusammenfassung
Straftaten im Schulumfeld – So handeln Sie als Schulleitung pädagogisch reflektiert und rechtssicher
Einordnung von Straftaten im Schulalltag
- Nicht jedes Fehlverhalten ist strafrechtlich relevant
- Schulleitungen müssen pädagogische und rechtliche Grenzen unterscheiden
- Ziel ist Schutz aller Beteiligten, nicht vorschnelle Verrechtlichung
Gewalt gegen Lehrkräfte und Notwehr
- Körperliche Angriffe können Straftatbestände erfüllen
- Lehrkräfte können sich in Ausnahmesituationen auf Notwehr berufen
- Notwehr ist rechtlich zulässig, pädagogisch jedoch sensibel aufzuarbeiten
Minderjährigkeit und Schuldfähigkeit
- Kinder unter 14 Jahren sind strafrechtlich schuldunfähig
- Schule bleibt dennoch handlungsfähig durch erzieherische Maßnahmen
- Zivilrechtliche Haftung kann bei Einsichtsfähigkeit bestehen
Cybermobbing und digitale Gewalt
- Cybermobbing verletzt Persönlichkeitsrechte erheblich
- Auch außerschulische Taten können schulrechtliche Folgen haben
- Zivilrechtliche Schritte sind auch bei Minderjährigen möglich
Digitale Straftaten und Datenschutz
- Datendiebstahl und Bildaufnahmen ohne Einwilligung sind Straftaten
- Schulleitungen müssen konsequent reagieren und Behörden einbeziehen
- Spezialisierte Ermittlungsstellen können unterstützen
Fazit
Schulleitungen müssen bei schweren Vorfällen rechtssicher handeln und zugleich pädagogische Verantwortung übernehmen. Der Beitrag zeigt, wie rechtliche Klarheit und schulische Steuerung sinnvoll miteinander verbunden werden können.
Straftaten im Schulumfeld – So handeln Sie pädagogisch reflektiert und rechtssicher
Straftaten im schulischen Kontext stellen Schulleitungen vor besondere Herausforderungen: Sie erfordern ein schnelles, besonnenes Handeln, das sowohl pädagogischen Grundsätzen als auch rechtlichen Vorgaben gerecht wird.
Der folgende Beitrag zeigt anhand konkreter Fallbeispiele, wann schulisches Fehlverhalten strafrechtlich relevant wird, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Handlungsoptionen Schulleitungen realistisch zur Verfügung stehen.
Da sich die Schulgesetze der Länder unterscheiden, wird im Folgenden exemplarisch das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen herangezogen.
| Hinweis |
| Ziel ist es nicht, pädagogische Konflikte vorschnell zu „verrechtlichen“, sondern Schulleitungen dabei zu unterstützen, Grenzen pädagogischer Steuerung zu erkennen und rechtssicher zu handeln, wenn diese überschritten werden.
Zur pädagogischen und rechtlichen Einordnung von Fehlverhalten lesen Sie auch den Beitrag → Rechtlicher Umgang mit Fehlverhalten. |
Gewalt an Schulen – das gravierendste Problem
Physische und psychische Gewalt unter Schülerinnen und Schülern sowie gegenüber Lehrkräften gehört zu den gravierendsten Formen schulischen Fehlverhaltens. Neben pädagogischen Folgen können hier auch straf- und zivilrechtliche Konsequenzen entstehen.
Laut einer Erhebung der Robert Bosch Stiftung (2024) sehen nahezu 50 % der befragten Lehrkräfte Gewalt als zentrales Problem im Schulsystem. Für Schulleitungen bedeutet dies: Schutz, Intervention und rechtliche Einordnung müssen zusammengedacht werden.

Anteil der Lehrkräfte, die an ihrer Schule physische oder psychische Gewalt als Problem wahrnehmen – nach Schulformen. Die Grafik enthält das Datenmaterial aus der Erhebung der Robert Bosch Stiftung (2024).
Gewalt gegen Lehrkräfte
Beispiel
Recht auf Notwehr – rechtlich zulässig, pädagogisch sensibel
Sind Minderjährige schuldunfähig?
Cybermobbing – was tun bei digitaler Gewalt?
Doxing: Datendiebstahl gegen Lehrkräfte
Fazit
Jetzt alle Vorteile mit einem Abo nutzen!
Mit einem Abo haben Sie dauerhaft Zugriff auf viele hilfreiche Artikel, Themenpakete und Materialien, die Ihren Schulalltag erleichtern. Profitieren Sie von praktischen Funktionen wie der KI-Unterstützung und lassen Sie sich Inhalte zusammenfassen.
Jetzt registrierenSie haben bereits ein Konto? Hier anmelden
Material
Fortbildungen und Webinare
Keine Fortbildungen & Webinare zugeordnet.




