Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit einem Neugeborenen betreffen jede Schule – und das regelmäßig. Für Schulleitungen bedeutet das: Sie müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Vertretungslösungen organisieren. Die Regelungen haben sich seit der grundlegenden Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) 2018 mehrfach weiterentwickelt – zuletzt durch das Mutterschutzanpassungsgesetz, das zum 1. Juni 2025 in Kraft getreten ist.

 

Mutterschutz: Rechtsgrundlagen und Schutzfristen

    Gefährdungsbeurteilung: Pflichten der Schulleitung

    Vaterschaftsurlaub: Der aktuelle Stand für Lehrkräfte

      Elternzeit: Regelungen speziell für Lehrkräfte

        Quellen und weiterführende Links