In der Grundschule steht beim Nachteilsausgleich vor allem eines im Mittelpunkt: Kinder sollen möglichst früh so unterstützt werden, dass sie ihr fachliches Können zeigen können, ohne dass eine Beeinträchtigung oder eine ausgeprägte Lernschwierigkeit den Blick auf ihre tatsächlichen Fähigkeiten verstellt. Für Schulleitungen ist Nachteilsausgleich zugleich ein rechtlich sensibles Steuerungsfeld. Wer zu spät handelt, zu pauschal entscheidet oder die Dokumentation vernachlässigt, riskiert nicht nur Unklarheit im Kollegium, sondern auch angreifbare Entscheidungen gegenüber Eltern.

 

Rechtlicher Rahmen: Kein Automatismus aus einer Diagnose

Fachliche Anforderungen bleiben unverändert

Zuständigkeit und Verfahren: Schulleitung als Taktgeberin

    Elternbeteiligung

      Datenschutz

      Maßnahmen im Überblick

      Dokumentation und regelmäßige Überprüfung