Ordnungswidrigkeiten begegnen Schulleitungen in vielfältiger Form: Der klassische Fall ist die Schulpflichtverletzung, bei der Eltern oder Jugendliche nach dem Schulgesetz mit einem Bußgeld belegt werden können. Weit weniger geläufig – und umso folgenreicher – ist jedoch, dass auch Schulleitungen selbst Adressaten eines Bußgeldbescheides werden können: etwa bei Versäumnissen im Masernschutz, beim Datenschutz oder bei der Aufsichtspflicht. Dieser Artikel ordnet die rechtlichen Grundlagen ein, erläutert die für die Schule relevanten Tatbestände und zeigt, wo Schulleitungen selbst in den Blick der Bußgeldstelle geraten können.

Grundlagen: Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Höhe der Geldbuße und Verwarnungsgeld

Hauptfall in der Schulpraxis: Die Schulpflichtverletzung

Das Verfahren aus Sicht der Schule

    Praxisrelevante Konstellationen

    Masernschutzgesetz: Schulleitungen im Bußgeldrisiko

      Datenschutz: Zwischen Behördenprivileg und persönlicher Verantwortung

        Weitere für Schulen relevante Ordnungswidrigkeiten

          Verfahren und Rechtsmittel

          Fazit: Was Schulleitungen tun sollten