Ein Dienstgespräch gehört zum Alltag jeder Schulleitung – doch gerade in heiklen Situationen entscheidet die richtige Vorbereitung über den Erfolg. Wer darf eine Begleitung mitbringen? Welche Inhalte sollten protokolliert werden – und welche besser nicht? Und wie bleibt Vertraulichkeit gewahrt, ohne in eine Falle zu tappen? Der Beitrag gibt praxisnahe Antworten und zeigt, wie Sie souverän, rechtssicher und deeskalierend durch schwierige Gesprächslagen führen.

 

Gesprächsbeistand: Wer darf mitkommen?

Nicht jedes Gespräch erlaubt automatisch eine Begleitperson. Prüfen Sie vorab die Rechtslage: Ein Rechtsanspruch besteht beispielsweise laut § 14 des hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) nur bei:

  • Einstellung oder Entlassung (statusbegründend/-beendend)
  • Beförderung oder Versetzung (statusverändernd)
  • Disziplinarverfahren

In anderen Fällen kann eine Begleitung vereinbart werden. Die Schulleitung kann dem Wunsch zustimmen – muss es aber nicht. Entscheidend ist die Tragweite des Gesprächs. Nutzen Sie den Ermessensspielraum bewusst, z. B. zur Deeskalation.

Tipp
Halten Sie bei Unsicherheit Rücksprache mit der Schulaufsicht oder holen Sie juristische Beratung ein.

 

Protokoll: Ja oder Nein?

Ein Protokoll schafft Klarheit – kann aber auch Irritation auslösen.

  • Geeignet: bei Vereinbarungen, Planung, Aufgabenverteilung
  • Problematisch: bei Kritik, persönlichen Themen, Sucht oder Konflikten

Drei gängige Varianten:

    Vertraulichkeit richtig zusichern

      Eskalation erkennen und souverän abbremsen

        Ausblick