Rechtlicher Umgang mit Fehlverhalten
Zusammenfassung
Gesetze und Pflichten in der Schule – ein Überblick
Rechtsgrundlagen im schulischen Alltag
- Schulrecht, Strafrecht und Privatrecht greifen je nach Fall ineinander.
- Schulrecht regelt Bildungsauftrag und Funktionsfähigkeit der Schule.
- Allgemeine Gesetze (StGB, BGB) schützen Individualrechte.
Schülerfehlverhalten richtig einordnen
- Häufige Verstöße: Zuspätkommen, Unterrichtsverweigerung, Gewalt.
- Zunehmend relevant: Social-Media-Konflikte, Cybermobbing, Veröffentlichungen im Netz.
- Je nach Schweregrad reicht Schulrecht allein nicht aus.
Straf- und Zivilrechtliche Relevanz
- StGB greift bei strafbaren Handlungen (z. B. Beleidigung, Körperverletzung).
- BGB ermöglicht Schadenersatz bei Verletzung von Rechten Dritter.
- Schule muss bei Verdacht auf Straftaten klare Meldewege kennen.
Erzieherische Einwirkung vs. Ordnungsmaßnahme
- Einwirkungen: rein pädagogisch, ohne Verwaltungsakt.
- Ordnungsmaßnahmen: rechtliche Eingriffe mit Verwaltungsakt-Charakter.
- Anfechtbar vor Verwaltungsgericht durch Eltern oder Schüler:innen.
Formelle Anforderungen bei Ordnungsmaßnahmen
- Häufige Fehler: fehlende Zuständigkeiten, Verfahrensmängel, falsche Form.
- Neben Schulgesetz gelten Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder.
- Saubere Dokumentation und Anhörung sind zwingend.
Fazit
Schulleitungen müssen schulrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Regelungen sicher unterscheiden, um wirksame und rechtssichere Maßnahmen zu treffen. Eine klare Verfahrensstruktur bei Ordnungsmaßnahmen schützt sowohl Betroffene als auch die Schule und stärkt die Rechtssicherheit im Krisen- und Konfliktmanagement.
Rechtlicher Umgang mit Fehlverhalten – Was Schulleitungen über Ordnungsmaßnahmen wissen müssen
Gesetze und Pflichten in der Schule – ein Überblick
In der täglichen Arbeit von Schulleitungen sind rechtliche Fragen häufig präsent – sei es im Umgang mit Schülerfehlverhalten, bei Konflikten oder in Krisensituationen. Die rechtlichen Grundlagen, die dabei zur Anwendung kommen, sind vielfältig und reichen von Schulrecht über Strafrecht bis hin zum Privatrecht.
Für Schulleitungen ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen diesen Rechtsformen zu kennen, um im Umgang mit rechtlichen Herausforderungen im schulischen Alltag souverän und rechtssicher agieren zu können.
Schülerinnen und Schüler unterliegen im System Schule unterschiedlichen rechtlichen Regelungen in Gestalt von Geboten und Verboten. Vielfach übertreten sie diese Regelungen: Dies reicht von weniger intensiven Rechtsverstößen wie die Nicht- oder verspätete Teilnahme am Unterricht bis hin zu physischer und psychischer Gewaltanwendung gegen Mitschülerinnen, Mitschüler und Lehrkräfte. Gehäuft treten Rechtsverstöße im Kontext mit der Nutzung digitaler Medien wie dem Internet oder insbesondere mit der Nutzung sozialer Medien wie Meta, X, TikTok oder Instagram auf.
Dabei kann es notwendig werden, den rechtlichen Fokus über das Schulrecht hinaus zu erweitern und auch andere relevante Rechtsbereiche zu betrachten.
Schulrecht, Strafrecht, Privatrecht
Die Standorte der an Schülerinnen und Schüler gerichteten Vorschriften ergeben sich aus speziellen Vorschriften im Schulrecht selbst, aber auch aus allgemeinen Regelungen, die an alle Bürgerinnen und Bürger adressiert sind.
- Im Schulrecht geht es speziell um den Bildungsauftrag von Schule und die Funktionsfähigkeit des Schulsystems.
- Die allgemeinen Regelungen schützt die Individualinteressen des Einzelnen und die Interessen der Allgemeinheit.
| Hinweis |
| Die schulrechtlichen Vorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland.
Im Download-Bereich finden Sie eine Übersicht der Schulgesetze aller Bundesländer mit den entsprechenden Web-Links. |
In bestimmten Fällen von Schülerfehlverhalten greift das Schulrecht nicht mehr allein. Wenn durch das Verhalten individuelle Rechte verletzt werden, kommen übergeordnete gesetzliche Regelungen ins Spiel – etwa das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Diese schützen Individualinteressen, indem sie etwa strafbares Verhalten sanktionieren (z. B. Körperverletzung, Diebstahl) oder zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz ermöglichen.

© RAABE, erstellt von Christoph Becker
Erzieherische Einwirkung oder Ordnungsmaßnahme?
Fazit
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