Stress gehört für viele Lehrkräfte zum Berufsalltag. Unterricht, Elternkommunikation, Konflikte, Verwaltungsaufgaben, Aufsichtspflichten und kurzfristige organisatorische Anforderungen treffen häufig auf knappe Zeitressourcen. Für Schulleitungen ist Stress deshalb nicht nur ein individuelles Thema einzelner Lehrkräfte, sondern auch eine Frage guter Arbeitsorganisation und wirksamer Prävention.

Rechtlich wird Stress nicht als eigener Schutzbereich behandelt. Entscheidend ist vielmehr, ob Arbeitsbedingungen psychische Belastungen erzeugen oder verstärken können. Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet den Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen abzuleiten (§ 3 ArbSchG). Dazu zählen auch psychische Belastungen bei der Arbeit (§ 5 ArbSchG).

Für Schulen bedeutet das: Belastungen müssen nicht erst dann in den Blick genommen werden, wenn Lehrkräfte bereits erkrankt sind. Prävention setzt früher an.

 

Was unter Stress zu verstehen ist

Arbeitsbezogene Belastungen systematisch prüfen

Arbeitsschutzrechtliche Grundlagen für Schulen

Von der Gefährdungsbeurteilung zur Prävention

    Fazit