Inklusion verstehen: Mehr als ein Schlagwort

Inklusion ist mehr als ein wohlklingender Begriff. Sie beschreibt das grundlegende Recht aller Menschen, selbstverständlich Teil der Gesellschaft zu sein – mit all ihren Stärken, Schwächen, Besonderheiten und Bedürfnissen. Für Schulen bedeutet das: Jeder junge Mensch hat das Recht, gemeinsam mit anderen zur Schule zu gehen – unabhängig von Einschränkungen, Herkunft oder sozialem Hintergrund. Schulleitungen stehen dabei im Zentrum der Entwicklung einer Schulkultur, die Vielfalt nicht nur duldet, sondern aktiv wertschätzt.

Integration oder Inklusion? Ein entscheidender Unterschied für die Praxis

  • Integration meint: Eine Schülerin oder ein Schüler mit besonderen Bedürfnissen wird in ein bestehendes System aufgenommen und muss sich diesem anpassen.
  • Inklusion hingegen denkt um: Nicht der Mensch passt sich der Schule an, sondern die Schule passt sich dem Menschen an. Sie gestaltet ihre Strukturen so, dass alle teilnehmen können.

Für Schulleitungen heißt das konkret: Schulentwicklungsprozesse müssen darauf ausgerichtet sein, Heterogenität nicht als Ausnahme, sondern als Normalfall zu begreifen.

Schaubild zu Exklusion, Separation, Integration und Inklusion: Unterschiede im gesellschaftlichen und pädagogischen Umgang mit Vielfalt. Darstellung von Ausgrenzung bis hin zu vollständiger Teilhabe – ein zentrales Thema in Schule, Bildung und Inklusionspädagogik.

Darstellung der vier Konzepte im Umgang mit Vielfalt: Exklusion, Separation, Integration und Inklusion.

Was die UN-Konvention verlangt: Rechtlicher Rahmen für die Inklusion

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen (Artikel 24). Schulleitungen sind gefordert, diese Verpflichtung als Leitlinie für die eigene Schulentwicklung zu nutzen. Wichtig zu wissen: Die Konvention spricht im Original von „inclusion“ – nicht von „integration“. Diese Klarheit sollte auch in der Kommunikation innerhalb des Kollegiums gepflegt werden.

Wichtig

Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie alle Infos zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (→ zur Website des Bundesminiseriums).

 

Die inklusive Schule gestalten: Was Schulleitungen konkret tun können

Eine inklusive Schule

    So gelingt der Wandel: Handlungsfelder für die Schulleitung

      Fazit: Von der Idee zur gelebten Inklusion