Ein Großteil der Lehrkräfte arbeiten in Teilzeit – aber zwischen wachsendem Lehrkräftemangel, neuen Brückenteilzeit-Ansprüchen und politischen Einschränkungen wird die Handhabung für Schulleitungen anspruchsvoller. Ein Update zur aktuellen Rechtslage und ein Praxis-Check für Sie.

Über 43 Prozent aller Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen arbeiten inzwischen in Teilzeit – ein Höchststand, den das Statistische Bundesamt für das Schuljahr 2023/2024 ausweist. Bei den Lehrerinnen ist es mehr als jede zweite. Damit liegt die Teilzeitquote im Schuldienst deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt von rund 31 Prozent. Für Schulleitungen ist Teilzeit damit kein Randthema, sondern bestimmt zunehmend Personalplanung, Stundenplangestaltung und Vertretungsorganisation. Gleichzeitig verschärft sich der Lehrkräftemangel: Mehrere Bundesländer haben Teilzeitansprüche bereits eingeschränkt oder ziehen dies in Betracht. Schulleitungen bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen rechtlichem Anspruch der Beschäftigten, Fürsorgepflicht und Unterrichtsversorgung.

 

Rechtliche Grundlagen

    Teilzeitvarianten für verbeamtete Lehrkräfte

    Teilzeit für Tarifbeschäftigte: Drei Anspruchsgrundlagen

      Neu im Werkzeugkasten: Die Brückenteilzeit

        Altersermäßigung: die Unterschiede der Bundesländer

          Altersteilzeit: Ein Auslaufmodell mit Restbeständen

            Aktuelle Entwicklung: Politische Einschränkungen der Teilzeit

              Stundenplangestaltung – Ermessen und Fürsorgepflicht

              Mehrarbeit und Vertretungsunterricht

              Konferenzen, Elternsprechtage, außerunterrichtliche Aufgaben

                Fazit