Zusammenfassung
Schülerfotos und Deepfakes: So beugen Schulen KI-Bildmissbrauch vor
Veränderte Risiken für Schulen
- Öffentlich zugängliche Schülerfotos können gespeichert und mit KI zu Deepnudes, Face-Swaps oder anderen kompromittierenden Inhalten verarbeitet werden.
- Besonders riskant sind hochauflösende Porträts, namentliche Zuordnungen sowie Angaben zu Klasse, Standort oder regelmäßigen Aufenthaltsorten.
- Eine rechtlich wirksame Einwilligung erlaubt die Nutzung eines Fotos, schützt aber nicht vor dem Kopieren oder dem Missbrauch durch Dritte.
- Schulleitungen sollten Veröffentlichungen deshalb zugleich als Datenschutz-, Sicherheits- und Kinderschutzfrage behandeln.
Sichere Veröffentlichungspraxis
- Vor jeder Aufnahme sollten Zweck, Medium, Reichweite und Löschzeitpunkt eindeutig feststehen.
- Die Veröffentlichungsampel unterscheidet zwischen unkritischen Motiven, prüfbedürftigen Aufnahmen und Bildern, die nicht öffentlich erscheinen sollten.
- Arbeitsergebnisse, Bühnenbilder, Aufnahmen aus größerer Entfernung oder nicht identifizierbare Motive sind häufig geeignete Alternativen zu Einzelporträts.
- Bilddateien sollten nicht mit vollständigen Namen, Klassenangaben oder anderen identifizierenden Informationen verknüpft werden.
Homepage-Audit und Bildschutzkonzept
- Schulen sollten bestehende Bildergalerien, Archive, PDFs, Social-Media-Kanäle und öffentlich erreichbare Cloud-Ordner regelmäßig kontrollieren.
- Veraltete Bilder müssen vollständig aus Beiträgen, Mediathek und Webserver entfernt werden.
- Ein verbindlicher Freigabeprozess nach dem Vier-Augen-Prinzip verringert das Risiko fehlerhafter Veröffentlichungen.
- Zuständigkeiten, Einwilligungen und Löschfristen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Vorgehen im Ernstfall
- Betroffene Personen müssen geschützt, unterstützt und von jeder Schuldzuweisung entlastet werden.
- Manipulierte oder sexualisierte Inhalte dürfen nicht weitergeleitet oder unnötig vervielfältigt werden.
- Die Schule sollte ihre interne Meldekette aktivieren und bei Bedrohung, Erpressung oder sexualisierten Darstellungen frühzeitig die Polizei einbeziehen.
- Stammt das Ausgangsbild von der Schulhomepage, müssen auch weitere öffentlich zugängliche Aufnahmen der betroffenen Person überprüft werden.
Fazit
Der wirksamste Schutz besteht darin, möglichst wenige frei zugängliche und eindeutig identifizierbare Schülerfotos zu veröffentlichen. Eine schulweite Bildschutzstrategie verbindet deshalb datensparsame Motive mit klaren Freigabeverfahren, verbindlichen Löschfristen und einem vorbereiteten Notfallplan.
Schülerfotos und Deepfakes: So beugen Schulen KI-Bildmissbrauch vor
Fotos vom Schulfest, vom Theaterprojekt oder von der Einschulung gehören für viele Schulen zur Öffentlichkeitsarbeit. Sie zeigen, was die Schulgemeinschaft leistet, vermitteln Eltern einen lebendigen Eindruck vom Schulalltag und/oder präsentieren die besonderen Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Leider hat sich aber nun die Risikolage geändert: Öffentlich zugängliche Fotos von Schülerinnen und Schülern können gespeichert, weiterverarbeitet und mithilfe von KI manipuliert werden. Aus gewöhnlichen Aufnahmen lassen sich sexualisierte Darstellungen, sogenannte Deepnudes, täuschend echte Face-Swaps oder andere kompromittierende Inhalte erzeugen.
Dass dieses Risiko nicht nur theoretisch ist, zeigt ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aufgegriffener Fall aus Großbritannien: Cyberkriminelle luden Bilder von der Website einer weiterführenden Schule herunter, veränderten sie mithilfe von KI zu sexualisierten Darstellungen und drohten der Schule mit deren Veröffentlichung, falls sie kein Geld zahle. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verweist in diesem Zusammenhang auf die Empfehlung, deutlich erkennbare Schülerfotos von Schulwebseiten zu entfernen und durch Motive ohne identifizierbare Personen zu ersetzen (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, „Englische Schulen“).
Nach Angaben des UK Safer Internet Centre und der Internet Watch Foundation stammten die verwendeten Ausgangsbilder von der Website beziehungsweise den Social-Media-Auftritten der Schule. Rund 150 der manipulierten Bilder wurden nach britischem Recht als Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs eingestuft (UK Safer Internet Centre, „Schools Given Advice“). Auch in Deutschland sind inzwischen konkrete Fälle aus dem schulischen Umfeld bekannt geworden. An einer Schule in Berlin-Weißensee ermittelt die Polizei, nachdem zwei Schüler KI-generierte Nacktbilder von Mitschülerinnen erstellt und verbreitet haben sollen. In Dietzenbach führt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Lehrer, der das Gesicht einer 17-jährigen Schülerin mithilfe von KI in eine pornografische Darstellung eingefügt haben soll. Diese Einzelfälle belegen keinen bundesweiten Anstieg, zeigen aber, dass sexualisierte KI-Manipulationen auch deutsche Schulen betreffen (Die Zeit: Deutsche Presse-Agentur)
Für Schulen reicht deshalb die bisherige Leitfrage nicht mehr aus:
Nicht nur: Dürfen wir dieses Foto veröffentlichen?
Sondern auch: Muss dieses Foto öffentlich, identifizierbar und dauerhaft im Internet verfügbar sein?
Eine wirksame Einwilligung bleibt rechtlich notwendig. Sie verhindert jedoch nicht, dass eine öffentlich erreichbare Aufnahme kopiert und missbraucht wird: Der Kinderschutz gewinnt hier also eine größere Bedeutsamkeit und sollte in jedem Fall Priorität haben.





