Zusammenfassung
Stalking nach § 238 StGB - Was beim Ernstfall zu bedenken ist
Was ist Stalking?
- Wiederholtes unerwünschtes Nachstellen, Belästigen oder Verfolgen einer Person
- Im Schulumfeld: zwischen Schülern, durch Externe, gegen Lehrkräfte
- Zunehmend als Cyberstalking über soziale Medien und Messenger
Rechtslage seit der Reform 2021
- Vom Erfolgsdelikt zum Eignungsdelikt: Nachgewiesene Beeinträchtigung nicht mehr erforderlich
- „Beharrlich“ ersetzt durch „wiederholt“ – bereits zweimaliges Handeln genügt
- Drei neue Cyberstalking-Varianten (Hacken, Bilderverbreitung, Fake-Profile)
- Stalking ist jetzt Offizialdelikt – kein Strafantrag mehr nötig
§ 238 StGB im Detail
- Acht Tathandlungen: von räumlichem Auflauern über Kontaktversuche bis zum Auffangtatbestand
- Besonders schwere Fälle (Abs. 2) bei Gesundheitsschädigung, Spionagesoftware oder Täter über 21/Opfer unter 16
- Nachstellung mit Todesfolge (Abs. 3): ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, auch bei Suizid des Opfers
Relevanz für Schulleitungen
- Neue Tatbestandsvarianten erfassen typische digitale Konflikte im Schulalltag
- Strafmündigkeit ab 14 Jahren – auch Schülerinnen und Schüler können Täter sein
- Zentrale Frage: pädagogischer Konflikt oder strafrechtlich relevantes Verhalten?
Handlungsempfehlungen
- Vorfälle systematisch dokumentieren, Erziehungsberechtigte einbinden, Polizei einschalten
- Präventiv: Medienbildung, Schulordnung, Ansprechstrukturen, externe Kooperationspartner
Fazit
Die Reform von 2021 hat den Schutz gegen Stalking erheblich verbessert und erfasst nun gezielt Cyberstalking-Formen, die im schulischen Kontext häufig auftreten. Schulleitungen sollten die gestärkten rechtlichen Instrumente kennen und im Bedarfsfall konsequent zum Schutz aller Beteiligten einsetzen.
Stalking nach § 238 StGB - Was beim Ernstfall zu bedenken ist
Stalking betrifft längst nicht mehr nur Prominente. In Schulen sind Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte betroffen – insbesondere durch die Verlagerung ins Digitale. Seit der grundlegenden Reform des § 238 StGB im Oktober 2021 hat sich die Rechtslage erheblich verändert. Dieser Beitrag gibt Schulleitungen einen kompakten Überblick.
Was ist Stalking?
Die aktuelle Rechtslage
§ 238 StGB im Detail – Erläuterung für die Praxis
Was heißt das für Sie als Schulleitung?
Handlungsempfehlungen
Fazit
Material
Fortbildungen und Webinare
Keine Fortbildungen & Webinare zugeordnet.







