Ob Sturz im Sportunterricht, verlorener Generalschlüssel, Datenpanne im digitalen Klassenbuch oder ein Unfall auf dem Schulhof: Die Frage nach der Fahrlässigkeit entscheidet darüber, ob der Dienstherr den Schaden trägt – oder ob eine Lehrkraft bzw. Sie als Schulleitung persönlich in Regress genommen werden. Der Beitrag ordnet den Rechtsbegriff für die Praxis an der Schule ein und zeigt, wo die typischen Haftungsfallen im Schulalltag liegen.

 

Was heißt Fahrlässigkeit – und warum ist der Begriff für Schulen doppelt relevant?

    Die Grade der Fahrlässigkeit – mit arbeitsrechtlicher Abstufung

    Die Haftungsarchitektur der Schule: Wer zahlt wirklich?

    Das Schulleitungs-Thema: Organisationsverschulden

      Sechs neuralgische Punkte im Schulalltag

        Fazit