Als Schulleitung stehen Sie bei der Remonstration auf beiden Seiten des Tisches. Einerseits sind Sie Adressatin von Remonstrationen, wenn Lehrkräfte Bedenken gegen Ihre dienstlichen Anordnungen vorbringen. Andererseits sind Sie selbst Absenderin, wenn Vorgaben der Schulaufsicht, des Schulträgers oder des Ministeriums an den realen Verhältnissen Ihrer Schule vorbeigehen.

Dass dieses Instrument wieder stärker ins Bewusstsein rückt, hat gute Gründe: der anhaltende Lehrkräftemangel, verdichtete Vertretungssituationen, Inklusionsaufträge ohne passende Ressourcen: Wer heute eine Schule leitet, sollte Remonstrationsverfahren nicht als beamtenrechtliche Randerscheinung, sondern als praktisches Führungsinstrument verstehen.

Was heißt Remonstration?

    Der rechtliche Rahmen: Was die Vorschriften für Ihren Schulalltag bedeuten

      Die drei Stufen: So läuft das Verfahren formal ab

        Typische Anlässe im Schulalltag

          So gehen Sie als Schulleitung mit einer Remonstration um

            Wann Sie selbst remonstrieren sollten

            Beratung vor Remonstration – die pragmatische Regel